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Maßschuhe

Maßschuh was ist das?
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Ein Maßschuh ist ein individuell gefertigter Schuh, der nach Ihren Maßen. Bei uns erhalten Sie

  • orthopädische Maßschuhversorgung

  • orthopädische Maßschuhe zur Diabetesversorgung

  • Maßschuhe zur Privatversorgung

für Kassen- und Privatpatienten. Auch Privatkunden die sich eine Maßschuhversorgung wünschen, sind bei uns richtig.

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Wie läuft das Ganze ab?

Wir möchten Ihnen hier in kurzen Worten den Ablauf näherbringen.

ANMESSEN

Bei Ihrem ersten Termin besprechen wir mit Ihnen gemeinsam bei einem ausführlichen Gespräch die benötigte Versorgung und welche Möglichkeiten gegeben sind.

Wir machen einen Abdruck Ihrer Füße und ermitteln Ihre genauen Maße. Im Anschluss senden wir, bei Vorlage einer Verordnung, Ihre Daten inkl. Kostenvoranschlag zur Vorlage an Ihre Krankenkasse.
Nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse, wird der Leisten gefertigt. Dieser wird hierbei genau an Ihre Maße angepasst.

Anhand des erstellten Leistens und Ihrer individuell gefertigten Einlage wird ein Probeschuh erstellt.

PROBESCHUH

Sind diese Schritte erfolgt, findet Ihr zweiter Termin bei uns statt. Mit dem Probeschuh können wir sehen, ob der gefertigte Leisten passt. Wenn alles passt, werden wir bei diesem Termin die Form, Farbe und Modell Ihres Schuhs auswählen. Hierzu steht Ihnen eine Auswahl an Modellvorschlägen und Farben zur Verfügung. Sie können uns auch ein Wunschmodell mitbringen. Wenn eine Umsetzung möglich ist, berücksichtigen wird dies natürlich gern.
 

SCHAFT

Nach diesem Termin und evtl. Anpassungen des Leistens und der Einlage wird Ihr Wunschschaft gefertigt. Sobald dies erfolgt ist, wird der Schaft über den Leisten gezwickt um dem Schaft die Form zu geben. Danach wird mit dem Bodenbau (Sohle und Absatz) begonnen.

IHR INDIVIDUELLER MAßSCHUH

Wenn diese ganzen Arbeitsschritte erledigt sind, vereinbaren wir mit Ihnen den dritten Termin zur Abgabe des für Sie individuell angefertigten Maßschuh.

Bei einer kassenärztlichen Versorgung geht man von 2 Paar Straßenschuhe und 1 Paar Hausschuhen als Grundversorgung aus. Bei der Folgeversorgung gibt es eine Mindestgebrauchsdauer von 2 Jahren für Straßenschuhen und 4 Jahren für Hausschuhe.

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